Kleintierpraxis Heidelberg-Rohrbach

Christine Bay

Praktische Tierärztin für Kleintiere und kleine Heimtiere

Rathausstraße 44 • 69126 Heidelberg • Telefon 06221/4337999

Maßnahmen in unserer Praxis bezüglich der Covid-19-Welle:

Momentan ist zum Glück niemand von unserem Team an Covid-19  erkrankt oder positiv getestet, so dass wir auch weiter für Sie und Ihr Haustier da sein können.

Um Sie und uns zu schützen halten Sie bitte folgende Regeln ein:

  • Wir geben Ihnen momentan nicht die Hand. Das ist nicht unhöflich sondern vorsichtig. (Wir waschen und desinfizieren uns die Hände nach jedem Patientenkontakt. Das tun wir allerdings nicht erst seit Corona...es sollte für tiermedizinisches Personal selbstverständlich sein. Auch desinfizieren wir Türklinken und Keyboards. Regelmäßig.)
  • Bitte kommen Sie momentan nicht mit der ganzen Familie in die Tierarztpraxis. Das mag schwierig sein wenn man Kinder hat die nicht betreut werden, doch wenn Sie uns anrufen finden wir sicherlich eine terminliche Lösung die funktioniert. Im Behandlungszimmer bitte nur eine Betreuungsperson für Ihr Tier.
  • Falls Sie selber Symptome wie Fieber, Husten oder Abgeschlagenheit haben KOMMEN SIE BITTE NICHT IN DIE PRAXIS. Personal und alle anderen Besucher danken es Ihnen! Auch hier: rufen Sie an, wir versuchen zu helfen.

Neues zum Notdienst: die Notdienstnovelle!

Liebe PatientenbesitzerInnen,

viele von Ihnen haben es vielleicht in den (sozialen) Medien bereits gesehen und gehört: seit dem 13. Februar hat sich im tierärztlichen Notdienst etwas geändert, und zwar die Form und die Höhe der Abrechnung: ein Tierarztbesuch im Notdienst ist teuer. Aus verschiedenen Gründen, und auch durchaus gerechtfertigterweise. Dennoch ist ein Notdienst oft nicht kostendeckend für Praxen und Kliniken.

Wie sieht also die Abrechnung im Notdienst in Zukunft aus:

Die sogenannte Notdienstnovelle ist nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 6 vom 13.2.20) in Kraft und sieht vor, dass zukünftig bei einem Tierarztbesuch außerhalb der Sprechzeiten eine Besuchspauschale von 50,- Euro zuzüglich zur Behandlungsgebühr erhoben wird.
Die Abrechnung der Leistungen muss zum 2 bis 4-fachen Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) erfolgen.

Die Pauschale von 50,- Euro wird pro Kunde erhoben, nicht pro Tier. Kommt also jemand z.B. mit seinen zwei Hunden, die beide eine Infektion haben, so zahlt er einmalig 50,- Euro, nicht 100,-. Von der Tierart ist diese Pauschale unabhängig.

Die Formulierung „außerhalb der Sprechzeiten“ beantwortet bereits die Frage nach Beginn des Notdienstes: er beginnt dann, wenn die Sprechzeiten der Praxis enden. Das bedeutet, hat eine Praxis eine reguläre Samstagssprechstunde, so kann der Tierbesitzer hier zum normalen Tarif sein Tier vorstellen. Ist die Praxis jedoch normalerweise samstags geschlossen, so wird die Abrechnung nach Notdiensttarif und die Pauschale fällig.

Wie wird in meiner Praxis abgerechnet:

Meine Praxis ist Mitglied im Notdienstring (www.tiernotdienst-rhein-neckar.de), in dem sich niedergelassene Tierärzte aus Heidelberg und Umgebung zusammen geschlossen haben um  gemeinsam eine Notversorgung der Tiere sicher zu stellen.

Unter der zentralen Rufnummer  0900-1229955 (falls Sie noch die 0800er-Nummer gespeichert haben- die wird noch einige Zeit gelten, bitte trotzdem bald ändern!) erreichen Sie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9:00 und 19:00 den diensthabenden Tierarzt. Kosten: 1,99 Euro/min.

Über Nacht wird der Notdienst von den Tierkliniken Heidelberg und Frankenthal übernommen.
Für Ziervögel und Reptilien arbeiten wir mit Dr. Britsch in Karlsruhe zusammen, da nicht jeder Tierarzt diese Tierarten versorgt.

Für den Notdienstring gilt die einheitliche Vereinbarung im 3fachen Satz der GOT abzurechnen.
Im Notdienst sollte eine Erstversorgung erfolgen. Es erfolgt eine Rücküberweisung zum Haustierarzt, um am nächsten Werktag die Versorgung hier fortzusetzen.

Medikamente kosten übrigens im Notdienst das gleiche wie in der regulären Sprechstunde – allerdings ist der Notdienst nicht dazu da, mal schnell eine Wurmkur zu holen weil man dann nicht so lange warten muss – es sei denn man zahlt auch hier die 50,- Euro extra drauf... und das möchte wohl niemand.

Der Notdienst sollte wirklich den schwer kranken oder verletzten Patienten vorbehalten sein.
Beispiele hierfür:

  • Hund oder Katze nach Autounfall oder ähnlichem Trauma
  • starker, ev. auch blutiger Brechdurchfall mit schlechtem Allgemeinbefinden
  • krankes Tierkind, das keine Nahrung aufnimmt
  • Atemnot, Schwindel, plötzliche starke Schmerzen oder Lähmungen
  • stark blutende Verletzungen, Fieber
  • Tier kann keinen Urin absetzen

Kein Notfall wäre zum Beispiel:

  • er hat Flöhe, aber gestern hatte ich keine Zeit
  • ich habe die Impfung vergessen und fahre morgen in Urlaub
  • einmalige Erbrechen oder leichter Durchfall bei einem erwachsenen, ansonsten gesunden Tier
  • und ähnliches.

Falls Ihnen die Beispiele mit den Flöhen oder der Impfung komisch vor kommen: ja das hat jeder Tierarzt irgendwann mal sonntags auf der Matte stehen.

Für alle TierliebhaberInnen, die solche Notdienstgebühren in finanzielle Schwierigkeiten bringen: lassen Sie sich doch einmal durch den Kopf gehen, ob sich eine Tierkrankenversicherung für Ihr Tier lohnt!

Es gibt in Deutschland 5 oder 6 verschiedene Anbieter für verschiedene Formen der Tierkrankenversicherung, vom Rundumschutz bis zur reinen OP-Versicherung.

Zu der Frage „brauche ich das?“ würde ich sagen: wie bei jeder Versicherung – das weiß ich, wenn es soweit ist!